Kosten
Ein wichtiger Hinweis vorab:
Ich führe eine reine Privatpraxis. Das heißt, ich verfüge über keine Kassenzulassung und kann mit gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen.
Gesetzlich Versicherte kann ich somit ausschließlich im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens behandeln.
Privatversicherte (PKV) & Beihilfe
Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit privater Krankenversicherung und / oder Beihilfeberechtigung ist möglich.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und den Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, gültig ab 01.07.2024.
Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils einschlägigen Gebührenziffern und grundsätzlich unter Anwendung des 2,3-fachen Steigerungssatzes, soweit nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer PKV und Beihilfe.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Abrechnungsziffern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine vollständige Auflistung handelt und gff. weitere Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Gleichermaßen ist es möglich, dass bei Ihnen nicht jede der unten aufgeführten Leistungen erforderlich ist:
- Psychotherapeutische Sprechstunde (50min): 134,06 Euro
- Probatorische Sitzung (inklusive Psychopathologischer Befund): 134,07 Euro
- Kurzzeittherapie (inklusive Psychopathologischer Befund): 167,58 Euro
- Langzeittherapie (inklusive Psychopathologischer Befund): 134,07 Euro
- Diagnostische Testungen (bei Bedarf mehrmals im Therapieverlauf): 75,75 Euro
- Biografische Anamnese (einmalig bei Therapiebeginn): 123,34 Euro
- Vertiefte Exploration: 53,62 Euro
- Bericht an den Gutachter zur Therapieverlängerung (Abrechnung pro begonnene Arbeitsstunde): 67,03 Euro
Für genauere und umfassende Informationen können Sie die GOP sowie die Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen jederzeit bei mir einsehen oder erfragen.
Selbstzahler
Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen kann selbstverständlich auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Bei der Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen orientiere ich mich grob an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und den Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, gültig ab 01.07.2024.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten anfallenden Kosten. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine vollständige Auflistung handelt und gff. weitere Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Gleichermaßen ist es möglich, dass bei Ihnen nicht jeder der unten aufgeführten Leistungen erforderlich ist:
- Psychotherapeutische Sprechstunde (50min): 135,00 Euro
- Probatorische Sitzung: 135,00 Euro
- Therapiesitzung: 135,00 Euro
- Diagnostische Testungen (bei Bedarf mehrmals im Therapieverlauf): 75,75 Euro
- Biografische Anamnese (einmalig bei Therapiebeginn): 123,34 Euro
- Vertiefte Exploration: 53,62 Euro
Für genauere und umfassende Informationen können Sie die GOP sowie die Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen jederzeit bei mir einsehen oder erfragen.
Bei der psychologischen Beratung entfallen die Kosten für Diagnostik, biografische Anamnese etc. In diesem Fall liegt der Stundensatz bei 135,00 Euro.
Gesetzlich Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens
Als Privatpraxis verfüge ich über keine Kassenzulassung und kann somit nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen
Eine Behandlung für gesetzlich Versicherte ist bei mir somit ausschließlich im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich.
Bitte erkundigen Sie sich bei Interesse direkt bei Ihrer Krankenkasse, inwiefern das Kostenerstattungsverfahren für Sie in Frage kommt und über die bei Ihrer Krankenkasse üblichen genauen Modalitäten.
Sollte das Kostenerstattungsverfahren für Sie in Frage kommen, wenden Sie sich gerne an mich. Telefonisch können wir bestimmt erste Fragen klären.
Termine, die vor der Bewilligung Ihres Antrags auf Kostenerstattung stattfinden, werden entsprechend der oben aufgeführten Selbstzahlerleistungen in Rechnung gestellt und in aller Regel nicht rückwirkend von Ihrer Krankenkasse erstattet.